Hausordnung für den Jugendzeltplatz in Kerken-Eyll

1.    Allgemeine Informationen

(1)    Die Einrichtung

Der Kreis Kleve hat den Jugendzeltplatz am Eyller See als Kinder- und Jugendfreizeitstätte eingerichtet. Der Zeltplatz besteht aus 2 Aufenthaltsräumen, 2 Kochküchen, einer Spülküche, einem Vorratsraum sowie sanitären Anlagen. Übernachtungen sind in Zelten und Blockhütten möglich. Die Einrichtung umfasst ebenso einen Hochseilgarten, einen Kletterfelsen, sowie Spiel- und Sportgeräte.

(2)    Nutzungszweck
Es soll die Durchführung jugendpflegerischer Aktivitäten ermöglicht werden, wie z. B. Kinderfeste, Ferienmaßnahmen, Ausflüge von Schulen und Kindergärten, Tagungen, Kletterschulungen, Jugendveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen.

(3)    Öffnungs- und Ruhezeiten
Der Jugendzeltplatz öffnet am 01.Mai und schließt zum 30.September eines jeden Jahres. Die Nutzung außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nach individueller Rücksprache möglich. Auf dem Zeltplatz herrscht zwischen 22.00 und 7.00 Uhr Nachtruhe. Benutzer, die nach 22.00 Uhr zurückkehren, haben äußerste Rücksicht zu nehmen.

(4)    An- und Abreise
Der Check- In ist ab 14.00 Uhr möglich. Der Lagerplatz wird vom Platzwart/von der Platzwartin zugewiesen. Am Abreisetag ist der Zeltplatz bis 12.00 Uhr zu verlassen.

(5)    Zielgruppe
Zutritt haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Erziehungsberechtigte und Betreuer. Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Betreuers Zugang.

(6)    Hochseilgarten und Kletterfelsen
Die Nutzung des Kletterfelsens bzw. Hochseilgartens ist vorher gesondert anzumelden. Jede Gruppe muss im Vorhinein eigenständig einen zertifizierten Trainer anfragen, dessen Lizenz auf dem Jugendzeltplatz vorgelegt werden muss. Bei der Herstellung eines Kontakts kann der Platzwart/die Platzwartin helfen.

(7)    Ausschlussgründe
Kommerzielle Veranstaltungen, parteipolitische Betätigungen und private Feiern, wie z. B. Hochzeiten, Geburtstage, etc. sind nicht zugelassen.

2.    Buchungsverfahren

(1)    Terminabsprache
Jede Nutzung von Großgruppen für Tages- und Übernachtungsbesuche bedarf der Terminabsprache. Kinder und Jugendliche können den Spielplatz des Zeltplatzes tagsüber ohne Voranmeldung nutzen, bei ausreichendem Kontingent sind Übernachtungen von Einzelpersonen auch ohne vorherige Buchung möglich.

(2)    Nutzungsanfragen
Nutzungsanfragen können telefonisch, per Mail oder über das Onlinebuchungsformular erfolgen. Mit der Nutzungsanfrage wird die Hausordnung ausdrücklich anerkannt. Der/die Anmeldende ist für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Mögliche Buchungen werden schriftlich oder per Mail bestätigt.

(3)    Gebühren
Für die Nutzung des Jugendzelt-platzes ist eine Gebühr zu entrichten. Nutzer können zahlungspflichtig Blockhütten und Großraumzelte mieten. Die jeweiligen Aufwendungen richten sich nach der Verwaltungs-gebührensatzung des Kreises Kleve und sind bei der Abreise in der Regel in bar zu entrichten. Bei kurzfristigen Absagen (ab 14 Tage vor dem Buchungstermin) sind die Platznutzungsgebühren trotzdem zu zahlen.

3.    Hausrecht

(1)    Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Landrat des Kreises Kleve und wird von dem Platzwart/der Platzwartin oder anderen damit beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung Kleve ausgeübt.

(2)    Verweise
Den Anweisungen des Platzwarts/der Platzwartin ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße können den Verweis vom Gelände zur Folge haben. Bezahlte Eintrittsgelder werden bei Platzverweisen nicht erstattet.

4.    Rechte und Pflichten

(1)    Wohlverhaltenspflicht
Jegliche Form von Rassismus, Rechtsextremismus, Gewalt und Gewaltverherrlichung ist untersagt. Alle Besucher sind unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht, ihrer Nationalität oder von anderen Merkmalen gleichberechtigt. Sie haben aufeinander Rücksicht zu nehmen. Jeder soll sich so verhalten, dass die Ge-sundheit anderer nicht gefährdet wird und Einzelne oder Gruppen nicht unterdrückt oder ausgegrenzt wer-den. Es ist untersagt, die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu behandeln, sowie Symbole und Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geiste zu verfassungsfeindlichen Organisationen stehen oder diese vertreten.

(2)    Betreuung während des Aufenthaltes
Bei Aktivitäten mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine Betreuung durch geeignete Personen sichergestellt sein. Der Kreis Kleve hat keine Aufsichtspflicht.

(3)    Jugendschutz und Verbote
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind von den Besuchern einzuhalten. Untersagt sind auf dem gesamten Gelände:
•    der Konsum von Alkohol
•    Rauchen (Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, E-Shishas etc.)
•    Haustiere
•    jeglicher Kraftfahrzeug-Verkehr (auch das Parken von Pkw) sowie das Radfahren
•    Handel jeglicher Art

(4)    Umwelt- und Klimaschutz
Bäume, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. Es soll kein Einweggeschirr aus Plastik verwendet werden. Besucher entsorgen ihren Müll in den dafür vorgesehenen Behältern, dabei ist auf Müll-trennung zu achten.

(5)    Sorgfaltspflicht
Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Zudem ist jeder Besucher dazu aufgefordert die benutzten Außenanlagen und Räumlichkeiten zu pflegen und aufzuräumen. Die Zelte und Blockhütten sind nach Benutzung besenrein zu verlassen. Die Küche ist nach Benutzung in einwandfreien Zustand zu bringen. Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

(6)    Lagerfeuer
Aus Sicherheitsgründen darf offenes Feuer nur nach Rücksprache und Genehmigung mit dem Platzwart/der Platzwartin angezündet werden. Dabei ist eine ständige gewissenhafte Aufsicht sicherzustellen. Glühende oder entzündete Gegenstände dürfen in keinem Fall von der Feuerstelle entfernt werden. Bei starkem Wind oder vor Verlassen des Lagerfeuers muss die Feuerstelle vollständig gelöscht werden. Löschmittel müssen immer vorsorglich bereitstehen.

(7)    Verpflegung
Das Mitbringen von Lebensmitteln und eigenen Getränken ist erlaubt. Den Benutzern stehen zwei Kochküchen mit Elektroplatten, Backöfen und Kühlschränken sowie ein Grillplatz mit zwei Grills zur Verfügung.

(8)    Fotos und Videos
Wenn Besucher Fotos und Videos machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass alle abgelichteten Per-sonen damit einverstanden sind. Veröffentlichungen von Fotos oder Videos auf dem Gelände bedürfen der Genehmigung des Kreises Kleve.

 

Kreis Kleve
Der Landrat

Hier finden Sie die Hausordnung als pdf-Datei

Top