Preise

Wir fördern innerhalb der Tarifgeldgruppe 1 Personen, Gruppen oder Verbände aus
- Bedburg-Hau
- Issum
- Kalkar
- Kerken
- Kranenburg
- Rees
- Rheurdt
- Straelen
- Uedem
- Wachtendonk
- Weeze
Alle Personen, Gruppen oder Verbände außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve fallen unter die Tarifgeldgruppe 2.
Aktuell werden die Beträge in Barzahlung am Zeltplatz vor Ort verrichtet.
Tarifgruppe 1
Die Preise gelten für Gruppen und Einzelpersonen aus Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze.
Übernachtungen auf dem Jugendzeltplatz je Person und Nacht | 2,50 € |
Für die Benutzung der kreiseigenen Blockhäuser (bis ca. 20 Pers.) und Großraumzelte (bis ca. 30 Pers.) je Nacht | 15,00 € |
Für die Benutzung der kreiseigenen Großraumzelte (bis ca. 50 Pers.) je Nacht | 20,00 € |
Tagesnutzung durch Kinder- und Jugendgruppen ab 10 Personen in der „Hauptzeit“ (Fr. – So.)
Je Person und Tag Mindestgebühr |
0,50 € 10,00 € |
Tagesnutzung durch Kinder- und Jugendgruppen ab 10 Personen in der „Nebenzeit“ (Mo. – Do.)
Je Person und Tag Mindestgebühr |
gebührenfrei gebührenfrei |
Tagesnutzung durch Einzelpersonen und Kleingruppen bis zu 9 Personen | gebührenfrei |
Benutzung eines Grills | 10,00 € |
Miete für die Audio-/Lichtanlage | 50,00 € |
Tarifgruppe 2
Für Gruppen und Einzelpersonen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve ansässig oder tätig sind.
Übernachtungen auf dem Jugendzeltplatz je Person und Nacht | 5,00 € |
Für die Benutzung der kreiseigenen Blockhäuser (bis ca. 20 Pers.) und Großraumzelte (bis ca. 30 Pers.) je Nacht | 20,00 € |
Für die Benutzung der kreiseigenen Großraumzelte (bis ca. 50 Pers.) je Nacht | 30,00 € |
Tagesnutzung durch Kinder- und Jugendgruppen ab 10 Personen in der „Hauptzeit“ (Fr. – So.)
Je Person und Tag Mindestgebühr |
1,00 € 20,00 € |
Tagesnutzung durch Kinder- und Jugendgruppen ab 10 Personen in der „Nebenzeit“ (Mo. – Do.)
Je Person und Tag Mindestgebühr |
0,50 € 10,00 € |
Tagesnutzung durch Einzelpersonen und Kleingruppen bis zu 9 Personen (pauschal) | 5,00 € |
Benutzung eines Grills | 10,00 € |
Miete für Audio-/Lichtanlage | 50,00 € |
Bei Absagen von Übernachtungsgruppen weniger als 14 Tage vor dem Buchungstermin ist das tarifliche Benutzungsentgelt zu 50 % zu entrichten.
Die Person, die sich und ggf. weiteren Personen anmeldet, ist gegenüber dem Kreis Kleve zur Zahlung des Benutzungsentgeltes verpflichtet.
Die Zahlung erfolgt bei der Onlinebuchung oder im Anschluss an die Nutzung per Rechnung und ist voraussichtlich im Jahr 2025 unbar zu entrichten.
Aktuell werden die Beträge in Barzahlung vor Ort beglichen.